Was bedeutet die Urheberrechtsreform für den E-Commerce?

Medienanwalt Dr. Michael Metzner im Interview

Dr. Metzner, wird sich die EU-Urheberrechtsreform, die letzten Dienstag beschlossen wurde, auch auf den Onlinehandel auswirken?

Marktplätze im Internet, wie zum Beispiel Ebay oder Amazon, müssen sich darauf einstellen, dass das neue Urheberrecht auch sie betreffen wird, sollte es zu Uploadfiltern kommen. Vor allem bei Fotos von Produkten können Probleme entstehen. Onlinehändler sollten in Zukunft großen Wert darauf legen, Bilder zu verwenden, die sie selbst exklusiv erstellen lassen haben. Bei vorproduzierten Produktaufnahmen, die beispielsweise vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden, kann es dazu kommen, dass diese im Filter „hängen bleiben“, also nicht hochgeladen werden können. Aber in diesem Bereich wird sich noch zeigen, ob ein Missbrauch eintritt, oder nicht.

Müssen Betreiber von Onlineshops also Angst haben, dass ihre gesamten Bilder von ihrer Website durch einen Filter gelöscht werden, wenn sie nicht selbst produziert sind?

Das kann ich im Moment klar verneinen. Wenn man sein Geschäft mit der nötigen kaufmännischen Sorgfalt betreibt, wird das nicht passieren. Die Uploadfilter, die aktuell im Gespräch sind, funktionieren ja so, dass sie während des Hochladens greifen. Es ist nicht so, dass sie die bereits bestehenden Inhalte der Webseite durchsuchen und dann löschen. Eingeschränkt werden nur die Inhalte, die neu hochgeladen werden sollen. Bei Fotos und anderen geschützten Werken, die vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes hochgeladen wurden, gehe ich davon aus, dass diese erst einmal nicht angerührt werden.

Was bedeutet die Reform denn für Sie als Urheberrechtsanwalt? Sie müssen sich ja jetzt auch ganz neu einstellen.

Das ist natürlich unsere tägliche Aufgabe, sich täglich über die rechtlichen Entwicklungen zu informieren. Die aktuelle Reform ist ja nicht die erste, es gab schon mehrere. Die letzte große Änderung war 2003 mit der Umsetzung der Richtline über das Urheberrecht in der Informationsgesellschaft, die Enforcement-Richtlinie, und so weiter. Es gibt jedes Jahr Neuigkeiten, von daher ist es kein großes Problem für uns, uns neu einzustellen. Aber uns ist es natürlich sehr wichtig, unsere Mandanten dazu zu beraten, welche Änderungen eintreten und was es für Sie konkret bedeutet. Wir werden unsere Mandanten aktiv informieren, damit sie wissen, worauf sie sich einstellen müssen. 

Was genau beschlossen wurde, und wie sich die Reform auf das Internet auswirken wird, lesen Sie hier.

Das neue EU-Urheberrecht – Einschränkung des freien Internets oder Fairness für Urheber?

Eine Einschätzung von Medienanwalt Dr. Michael Metzner

Am Dienstag hat das Europaparlament eine Reform des Urheberrechts beschlossen. Von den einen wurde das erfreut begrüßt, andere kritisierten den Entschluss entschieden. Das Thema beschäftigte schon im Vorfeld der Entscheidung große Teile der (jüngeren) Bevölkerung: hunderttausende Bürger hatten über Wochen hinweg gegen den Gesetzesentwurf demonstriert. Doch was steckt wirklich hinter dem neuen Recht? Und was für Folgen ergeben sich für das Internet? Diese Fragen beantwortet Fachanwalt Dr. Michael Metzner.

Herr Dr. Metzner, was genau wird am Urheberrecht geändert?

Die Urheberrechtsnovelle hat viele verschiedene Regelungen. Zwei davon stehen im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses: das ist zum einen das Leistungsschutzrecht für die Presseverleger in Artikel 11 (beschlossen als Artikel 15), zum anderen Artikel 13 (nun Artikel 17) mit der Haftung der Content-Plattformen für die Inhalte, die Nutzer hochladen, also User-generated Content.

Rechtsanwalt Dr. Michael Metzner

Das Leistungsschutzrecht in Artikel 11 gibt den Presseverlegern ein Monopolrecht auf ihre Artikel, zusätzlich zum Urheberrecht der Autoren. So haben die Verlage ein spezielles Recht darauf zu bestimmen, was mit ihren Artikeln passiert. Dabei geht es zum Beispiel darum, dass Schlagzeilen und Ausschnitte von Artikeln, die in News-Aggregatoren, wie zum Beispiel in Google News, zu sehen sind, unter das Schutzrecht der Presseverleger fallen. Diese können dann Lizenzgebühren dafür verlangen.

In Artikel 13 geht es um die Haftung der Plattformen, auf denen User-generated Content, also nutzergenerierte Inhalte, hochgeladen werden. YouTube ist zum Beispiel so eine Webseite. Diese Plattformen haben sich bisher für die von ihren Nutzern hochgeladenen Inhalte wenig in der Verantwortung gesehen. Deswegen war es immer sehr schwer, gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen. Gemäß Artikel 13 sollen aber jetzt die Plattformen für Verletzungen des Urheberrechts haftbar gemacht werden, außer sie können nachweisen, dass sie alles dafür getan haben, dass derartige Verletzungen nicht passieren. Unter anderem wird das so interpretiert, dass die viel kritisierten Uploadfilter im Moment die einzige technische Möglichkeit sind, um die neuen Anforderungen umzusetzen.

Aktuell haftet für eine Urheberrechtsverletzung der User, der die betreffende Datei hochgeladen hat. Dabei ist aber das Problem, dass die Nutzer oft anonym oder nicht fassbar sind, daher haben bisher Verstöße oft keine Konsequenzen. Seit mehreren Jahren werden aber auch schon von einigen Plattformen Filter eingesetzt, da sie bisher auch schon haften konnten, sobald sie Kenntnis von einer Urheberrechtsverletzung hatten, ohne etwas dagegen zu unternehmen. Filter sind also auch nicht ganz neu, allerdings hatte das Ganze aber noch nicht dieselbe Tragweite wie jetzt.

Kritiker befürchten, dass das neue Urheberrecht zu einer Zensur des Internets führen könnte. Wie schätzen Sie das ein?

Solche Entwicklungen sind immer sehr schwer vorauszusehen. Nach meiner Erfahrung ist es oft in der Konsequenz nicht so dramatisch, wie es davor befürchtet wurde. Es ist ja auch so, dass noch zwei Jahre Zeit sind, bis diese Richtline ins deutsche Recht überführt werden muss. Da weiß man dann noch nicht genau, was drinsteht und mit welchen Erwägungsgründen es versehen wird. Man kann jetzt also noch nicht wissen, wie streng das neue Gesetz dann tatsächlich gehandhabt wird. Zudem sind in der Richtlinie auch schon sehr viele Ausnahmen enthalten, zum Beispiel dass Satire und Zitieren erlaubt bleibt. Beispielsweise Memes und Gifs sollen also weiterhin möglich sein.

Ein wichtiger weiterer Punkt ist auch, dass Uploadfilter nur nach Material filtern können, mit dem sie vorher gefüttert wurden. Ich bin mir sicher, dass ein Großteil des existierenden Materials in diese Filter gar nicht erst hineingeladen wird. Das dürfte sich vor allem nur für größere Unternehmen rentieren, wie zum Beispiel Film- und Plattenfirmen oder Inhaber von Sportübertragungsrechten.