LG München I: Urteil im Volltext – Coaching kein Fernunterricht

Das Landgericht München I hat am 8. August 2025 (Az. 47 O 12802/24) ein wegweisendes Urteil gefällt:

Coaching mit Live-Support und individueller Betreuung ist kein Fernunterricht im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG).

Besonders bedeutsam ist, dass das Gericht seine Ansicht ausdrücklich mit der aktuellen BGH-Rechtsprechung vom 12. Juni 2025 (III ZR 109/24) legitimiert. Damit wird deutlich, dass digitale Coaching-Programme, die echte Interaktion und persönliche Betreuung bieten, nicht automatisch unter das FernUSG fallen. Das ist ein starkes Signal für die gesamte Coaching-Branche.

In meinem Rechtstipp-Artikel auf anwalt.de habe ich die Entscheidung bereits eingeordnet. Viele Leserinnen und Leser haben gefragt, ob sie den Volltext des Urteils einsehen können.

➡️ Nebenstehend können Sie das Urteil des LG München I (Az. 47 O 12802/24) jetzt im Original als PDF herunterladen.


Warum ist das Urteil wichtig?

  • Coaches und Berater erhalten mehr Rechtssicherheit.

  • Nicht jeder Online-Kurs ist sogleich Fernunterricht.

  • Präsenzähnliche Betreuung reicht nach Meinung des LG München I aus, damit das FernUSG nicht greift.


Hinweis für Coaches

Auch wenn dieses Urteil die Branche stärkt, ist jedes Angebot anders. Ob die eigene Vertragsgestaltung wirklich fernUSG-sicher ist, sollte im Einzelfall geprüft werden.

Wenn Sie Ihre Coaching-Verträge prüfen oder anpassen möchten, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.