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- Erstellungsdatum Dezember 18, 2025
- Zuletzt aktualisiert Dezember 18, 2025
BGH FernUSG Zurückweisung Nichtzulassungsbeschwerde Baulig Consulting
Der BGH hat mit Beschluss vom 17.12.2025 (Az. III ZR 2/24) die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des OLG Köln vom 06.12.2023 zurückgewiesen, weil weder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert. Damit ist das Urteil des OLG Köln rechtskräftig, in dem der Baulig Consulting GmbH ein Vergütungsanspruch für ein Business-Coaching zugesprochen wurde; der Vertrag ist auch nicht gemäß der Vorschriften des FernUSG (Fernunterichtsschutzgesetz) nichtig, weil keine Lernerfolgskontrolle vertraglich vereinbart war.