Hinweisbeschluss OLG Hamm

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  • Erstellungsdatum Oktober 20, 2025
  • Zuletzt aktualisiert Oktober 20, 2025

Hinweisbeschluss OLG Hamm

Entscheidung des OLG Hamm vom 15.10.2025 (Az. I-12 U 63/25) im Volltext

Relevante Rechtsprechung für Coaches, Berater und Anbieter digitaler Programme

Hier stellen wir Ihnen den vollständigen Beschluss des OLG Hamm zum Download bereit. Die Entscheidung vom 15. Oktober 2025 (Az. I-12 U 63/25) bestätigt: Ein Coachingvertrag ohne vertraglich geschuldete Lernerfolgskontrolle fällt nicht unter das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG).

Kernaussage der Entscheidung:
Der 12. Zivilsenat stellt klar, dass bereits das Fehlen einer vertraglich vereinbarten Überwachung des Lernerfolgs dazu führt, dass kein Fernunterricht im Sinne des FernUSG vorliegt. Damit bleibt der Coachingvertrag wirksam – auch ohne ZFU-Zulassung.

Jetzt PDF herunterladen:
Download: OLG Hamm, Beschluss vom 15.10.2025 – I-12 U 63/25 (PDF)

Weitere Analysen zur Entscheidung, zur aktuellen BGH-Rechtsprechung sowie Tipps zur rechtssicheren Gestaltung von Coachingverträgen finden Sie in unserem ausführlichen Artikel:

Zum Fachbeitrag: OLG Hamm – FernUSG nicht anwendbar bei Coachingverträgen

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