- Version
- Download 16
- Dateigröße 302.22 KB
- Datei-Anzahl 1
- Erstellungsdatum September 30, 2025
- Zuletzt aktualisiert September 30, 2025
Kein "Geld-zurück" trotz FernUSG: Coach gewinnt dank 100% Wertersatz
Das Amtsgericht Paderborn hat mit Urteil vom 26.09.2025 eine Klage auf Rückzahlung von Coaching-Gebühren vollständig abgewiesen, so dass es für die Teilnehmerin kein Geld zurück gibt.
Der geltend gemachte Rückzahlungsanspruch wurde aufgrund des Wertes der Dienstleistung vollständig durch einen Wertersatzanspruch des Anbieters kompensiert.
Damit folgt das Gericht der Linie des BGH-Urteils vom 12.06.2025: Wer Leistungen empfangen und genutzt hat, kann nicht ohne Weiteres die Rückzahlung verlangen – auch dann nicht, wenn der Vertrag formell als unwirksam angesehen wird. Entscheidend ist, dass der Anbieter den Wert seiner Leistungen nachvollziehbar darlegt.
Für die Coaching-Branche ist dieses Urteil ein weiterer Meilenstein im Umgang mit Rückforderungswellen.
Das vollständige Urteil können Sie nebenstehend herunterladen.