- Version
- Download 726
- Dateigröße 293.15 KB
- Datei-Anzahl 1
- Erstellungsdatum August 18, 2025
- Zuletzt aktualisiert August 19, 2025
LG München I: Urteil im Volltext – Coaching kein Fernunterricht
Das Landgericht München I hat am 8. August 2025 (Az. 47 O 12802/24) ein wegweisendes Urteil gefällt:
Coaching mit Live-Support und individueller Betreuung ist kein Fernunterricht im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG).
Besonders bedeutsam ist, dass das Gericht seine Ansicht ausdrücklich mit der aktuellen BGH-Rechtsprechung vom 12. Juni 2025 (III ZR 109/24) legitimiert. Damit wird deutlich, dass digitale Coaching-Programme, die echte Interaktion und persönliche Betreuung bieten, nicht automatisch unter das FernUSG fallen. Das ist ein starkes Signal für die gesamte Coaching-Branche.
In meinem Rechtstipp-Artikel auf anwalt.de habe ich die Entscheidung bereits eingeordnet. Viele Leserinnen und Leser haben gefragt, ob sie den Volltext des Urteils einsehen können.
➡️ Nebenstehend können Sie das Urteil des LG München I (Az. 47 O 12802/24) jetzt im Original als PDF herunterladen.
Warum ist das Urteil wichtig?
-
Coaches und Berater erhalten mehr Rechtssicherheit.
-
Nicht jeder Online-Kurs ist sogleich Fernunterricht.
-
Präsenzähnliche Betreuung reicht nach Meinung des LG München I aus, damit das FernUSG nicht greift.
Hinweis für Coaches
Auch wenn dieses Urteil die Branche stärkt, ist jedes Angebot anders. Ob die eigene Vertragsgestaltung wirklich fernUSG-sicher ist, sollte im Einzelfall geprüft werden.
Wenn Sie Ihre Coaching-Verträge prüfen oder anpassen möchten, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.