Honorarbedingungen für Fotografen – AGB der Presseverlage und die angemessene Vergütung

Schon lange kämpfen Fotografen, speziell Fotojournalisten, gegen das Ansinnen der Presseverlage, sich von ihnen per AGB alle Rechte an den Fotos für eine als viel zu gering empfundene Pauschalvergütung einräumen zu lassen.

Der BGH hat 2012 entschieden, dass eine umfassende Rechtseinräumung möglich ist. Auch gegen Pauschalvergütungen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Allerdings ist es dabei auch zwingend notwendig, dass unmissverständlich klar wird, welche Nutzungsarten mit der Pauschale abgegolten sind. Wie im entschiedenen Fall, so sind AGB in diesem Punkt in der Praxis häufig mangelhaft.

Wer Zweifel an der Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat, sollte sich an einen Rechtsanwalt wenden, der sich auf Urheberrecht und Fotorecht spezialisiert hat.

1. Zivilsenat des BGH verhandelt wieder

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes ist für Fragen des geistigen Eigentums zuständig. Seine Rechtsprechung verfolgen daher auch wir sehr aufmerksam. Demnächst, am Donnerstag, den 31.10.2013, stehen wieder zwei Verhandlungen an, wie der BGH jetzt in einer Pressemeldung bekanntgegeben hat.

Um urheberrechtliche Fragen geht es in dem einen Termin. Allerdings dürfte das Thema vielen eher exotisch vorkommen, auch wenn fast jeder – unbewusst – schon damit zu tun hatte. Es geht um die Vergütung von Privatkopien. Die sind nicht, wie mancher meint, umsonst. Vielmehr bezahlt man indirekt, und zwar über Preisaufschläge für DVD-Rohlinge und andere Speichermedien und zum Beispiel durch Abgaben, die Kopiershopbetreiber etwa an die VG Wort zahlen müssen. Diese Abgabe ist natürlich in den Preisen der Copyshops enthalten.
Bis zur Modernisierung des Gesetzes mit Wirkung ab 2008 galt die Geräteabgabe ausdrücklich nur für Fotokopierer und ähnliche technische Geräte. Auch wenn heute klar ist, dass auch Computer und Drucker abgabepflichtig sind, muss der BGH das noch zur alten Rechtslage entscheiden. Die Prozesse, um die es geht, laufen teils schon fast zehn Jahre und haben schon bis zu sechs Instanzen gesehen, einschließlich Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof. Dieser hatte dem BGH zuletzt auf den Weg gegeben, dass auch eine „Kette von Geräten“ wie Computer und Drucker bereits vor 2008 ein abgabepflichtiges Verfahren bilden konnten.

In dem anderen Termin streiten die Inhaber der Websites wetteronline.de und wetteronli.de um die Zulässigkeit der letzteren Domain, einer sogenannten „Tippfehlerdomain“. Zu Überprüfung steht das vorangegangene Urteil des OLG Köln, dass die Benutzung letzterer eine gegen das UWG verstoßende wettbewerbsrechtliche Behinderung ist, die zudem das Namensrecht (Paragraph 12 BGB) verletze.

Urheberrecht Rechtsanwalt

Über die Tätigkeit eines Rechtsanwalts für Urheberrecht informiert Rechtsanwalt Dr. Michael Metzner aus Erlangen unter www.kanzlei-metzner.de im Internet.

Ein Anwalt für Urheberrecht befaßt sich in seiner Rechtsanwaltskanzlei unter anderem mit Lizenzverträgen, Fotorecht, Rechtsverletzungen, Piraterie, Haftung im Internet, Lizenzanalogie beim Schadensersatz, Filesharing und p2p-Tauschbörsen, Schutzfristen, in Gerichtsverfahren häufig mit einstweiligen Verfügungen, Unterlassungsansprüchen, Auskunfts- und Stufenklagen.