Am 20.12.2013 haben wir für einen unserer Mandanten eine negative Feststellungsklage gegen The Archive AG eingereicht. Unser Mandant möchte festgestellt haben, dass der schweizerischen Gesellschaft keine Ansprüche gegen ihn zustehen. Wie Tausende anderer Betroffener hatte auch er eine Abmahnung der Regensburger Anwaltskanzlei u+c Rechtsanwälte erhalten, weil er angeblich einen illegal gestreamten Film angesehen hat und deswegen eine Urheberrechtsverletzung begangen habe. Zum einen ist bereits der Sachverhalt unzutreffend, zum anderen ist das Betrachten gestreamter Inhalte auf dem Portal redtube.com keine Urheberrechtsverletzung.
Zwischenzeitlich hat auch der RedTube-Betreiber MindGeek aus Luxemburg eine einstweilige Verfügung gegen The Archive AG erwirkt, wie die Frankfurter Rundschau unter Berufung auf eine Pressemeldung des Unternehmens berichtet. Demnach sei es den Schweizern untersagt worden, Redtube-Nutzer abzumahnen und dabei zu behaupten, dass Nutzer das Urheberrecht von The Archive AG verletzt hätten.