Markenanmeldungen: Zahlen Sie nicht an IP Direct

Es gibt Unternehmen, deren Geschäftskonzept darin besteht, die Markenblätter und Markenregister nach aktuellen Anmeldungen durchzuforsten, die frischgebackenen Anmelder anzuschreiben und ihnen vermeintliche Zahlungsaufforderungen zu senden. Diese Schreiben sind als Rechnungen getarnt, die häufig wie amtliche Gebührenmitteilungen aussehen. Wird der Empfänger über die versprochene Leistung getäuscht, darf durchaus an versuchten Betrug gedacht werden.

Auch heute sind wieder zwei solche Anfragen bei uns in der Kanzlei eingetroffen, darunter Beispiel eine Zahlungsaufforderung von IP Direct. Auf dem Schreiben sind die Marke selbst und die Daten der Markenanmeldung wiedergegeben.

Abzocker: IP Direct verlangt 1.954,00 € für Marken-„Anmeldegebühr“

Die Firma, eine s.r.o. (entspricht der deutschen GmbH) aus Tschechien mit Sitz in Prag, fordert Sie auf, eine „Filing Fee for Order“ nebst „Processing Fee“ in Höhe von insgesamt 1.954 Euro zu zahlen und gibt auch gleich die Zahlungsmethoden an. Der Mandant wird dabei mit einer „Order“-Nummer überrascht, die den irrigen Eindruck erweckt, er hätte bereits zuvor eine Bestellung aufgegeben, die hier abgerechnet wird.

Angebliche Veröffentlichung im „Register of the International Trademark“

Erst im Kleingedruckten wird klargestellt, dass die „registration“ keine offizielle Eintragung durch eine Behörde ist, sondern nur ein Angebot über eine einjährige Veröffentlichung in der Datenbank des Anbieters, einem „Register of the International Trademark“. Sofern es dieses „Register“ überhaupt gibt, dürfte sein Wert äußerst gering sein und der Preis für die Eintragung gnadenlos überhöht.

Warnung der Markenämter

Auch die Markenämter informieren auf Ihren Seiten und auch teils im Zusammenhang mit einzelnen Anmeldevorgängen über dieses Unwesen. Trotz der Warnhinweise von DPMA, EUIPO und WIPO kommt es ziemlich häufig vor, dass Mandanten angesichts der konkret an sie geschickten Schreiben unsicher werden.

Was tun, wenn schon gezahlt wurde?

Grundsätzlich kann ein Vertrag zustandekommen, wenn eine solche Rechnung bezahlt wird. Allerdings sollte man aufgrund der Gestaltung der Angebote alle denkbaren Erklärungen abgeben, die eine Lösung von dem Vertrag ermöglichen könnten, wie etwa die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder wegen Irrtums, Kündigung oder gar einen Widerruf.

Trotz Unterschrift nicht zahlen

Nach unserer Erfahrung werden zwar unterschriebene Verträge bei vergleichbaren Anbietern kulanzhaber meist storniert, wenn man sich entsprechend äußert. Selbst wenn man nichts unternimmt, werden die Forderungen nach unserer Erfahrung aber nicht gerichtlich geltend gemacht, da es nicht zum eingangs skizzierten Geschäftsmodell paßt, Prozessrisiken auf sich zu nehmen.

Zahlungen sind nur schwer rückgängig zu machen

Wenn Zahlungen geleistet wurden, ist es aber in der Regel kaum möglich, diese mit vertretbarem Aufwand zurückzuholen. Das Kostenrisiko übersteigt meist deutlich den Streitwert, zumal oft ausländische Kollegen beauftragt werden müssen. Ein europäischer Zahlungsbefehl könnte hier ein gewisses Druckmittel darstellen, aber wenn die Anbieter außerhalb der EU sitzen, wird es ohnehin schwierig.

Hilft das Urheberrecht?

Wie kann man den systematischen Fallenstellern das Handwerk legen? Schwer, sicherlich; aber möglicherweise handelt es sich um einen Verstoß gegen das urheberrechtliche Datenbankrecht, wenn die veröffentlichten Daten systematisch entnommen und zweckentfremdet werden. Angesichts des gewerblichen Vorgehens könnte man hier sogar an eine strafbare Handlung denken. Ob sich die Strafverfolgungsbehörden aber hierfür interessieren, bleibt dahingestellt.

Markenanmeldung: Fragen Sie Ihren Anwalt

Wenn Sie ein Schreiben von Direct IP oder eine andere fragliche Zahlungsaufforderung nach einer Markenanmeldung erhalten haben, können Sie es uns gerne per E-Mail an post@kanzlei-metzner.de schicken. Sie erhalten von uns eine kostenlose Ersteinschätzung. Kontaktieren Sie uns, wir melden uns umgehend!

UPDATE 08.05.2017:

Gleich am nächsten Tag erhielt einer unserer Mandanten ein Schreiben des „Register der Deutschen Marken„, Leopoldstraße 244, 80807 München. Angeboten wurde die „Registrierung der o. g. Marke im Register der Deutschen Marken für die Dauer von 10 Jahren“. Unser Mandant sollte 1650 Euro auf ein Konto mit polnischer IBAN überweisen, ohne dass nähere Angaben über die Identität der Anbieter vorhanden waren. Wir weisen auch hierzu nochmals darauf hin, dass Sie nicht verpflichtet sind, derartigen Zahlungsaufforderungen nachzukommen.

UPDATE 21.06.2018:

Aus unserer Sammlung möchte ich ein weiteres Schreiben präsentieren: Diesmal heißt der Absender „Copyright-Register des geistigen Eigentums – ein privatrechtliches Markenregister“ unter der Postanschrift Schwere-Reiter-Str. 27, 80797 München. Stolze 3.224 Euro (!) soll der Anmelder für die angebliche Registrierung in das Copyright-Register auf ein polnisches Bankkonto zahlen. Bitte tun Sie es nicht.

Copyright Register Scam

Nett ist auch der Versuch, die Rechtsverbindlichkeit mit nebulösem Bezug auf „§145 Gesetz vom 18. August 1896 (RGBl. S. 195) zu erschleichen – es ist nichts anderes als das BGB, und § 145 sagt nicht mehr als ganz allgemein, dass derjenige, der jemandem einen Vertragsschluss anträgt, daran gebunden ist.

 

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