Als Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht sowie für gewerblichen Rechtsschutz erhalten wir häufig Fragen rund um das Thema Schutzrechte. Daher beantworten wir in diesem Blogpost einige der häufigsten Fragen, um Ihnen einen besseren Überblick über die Thematik zu geben.
1. Was kann überhaupt rechtlich geschützt werden?
Es gibt viele Arten von Schutzrechten (Monopolen), die verschiedene Aspekte Ihrer kreativen oder geschäftlichen Arbeit schützen können. Beispiele hierfür sind:
- Patente schützen technische Erfindungen.
- Marken schützen Zeichen, Wörter, Namen, Symbole oder Designs, die Waren oder Dienstleistungen kennzeichnen, vor allem deren Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen.
- Urheberrechtlich geschützt sind künstlerische und literarische Werke wie Bücher, Musik, Fotos, Filme und Kunstwerke, aber auch Pläne, Computerprogramme und Datenbanken.
- Designs schützen das Erscheinungsbild von Produkten.
2. Welche Schutzarten gibt es?
Zu den verschiedenen Schutzarten gehören:
- Patentschutz
- Markenschutz
- Urheberrechtsschutz
- Designschutz
- Gebrauchsmusterschutz
3. Wie melde ich ein Schutzrecht an?
Die Anmeldung eines Schutzrechts erfordert in der Regel die Einreichung eines Antrags bei der zuständigen Behörde, wie dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) für Deutschland oder dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) für EU-weite Schutzrechte. Im Gegensatz dazu entsteht das Urheberrecht ohne Anmeldung alleine durch die Schöpfung des Werks. Ist jedoch eine Anmeldung erforderlich, beinhaltet der Prozess in der Regel folgende Schritte:
- Recherche: Prüfung, ob ein identisches oder ähnliches Schutzrecht (Erfindung, Marke) bereits existiert.
- Antragstellung: Einreichen des Antragsformulars mit allen erforderlichen Angaben und Dokumenten.
- Gebührenzahlung: Einzahlung der Anmeldegebühren.
Was zum Beispiel bei Markenanmeldungen zu beachten ist, schildern wir im Beitrag „14 wichtige Fragen zur Markenanmeldung„.
4. Was kostet eine Schutzrechtsanmeldung? → Dumping?
Die Kosten für die Anmeldung eines Schutzrechts variieren je nach Art des Schutzrechts und dem geografischen Gebiet, in dem Schutz gesucht wird. Beispielsweise betragen die amtlichen Anmeldegebühren für ein Marke in Deutschland mindestens 290 Euro, während das EUIPO für eine Markenanmeldung Kosten ab 850 Euro berechnet. Auch bei Muster- und Patentgebühren gibt es erhebliche Unterschiede. Und neben den Anmeldegebühren sind auch die Kosten für die Aufrechterhaltung des Schutzrechts zu berücksichtigen, z. B. bei Marken nach 10 Jahren.
5. Wie gelange ich an ein Ausschließlichkeitsrecht in Deutschland, Europa oder gar weltweit?
Ein Ausschließlichkeitsrecht gewährt dem Inhaber das alleinige Recht, das geschützte Gut zu nutzen und Dritten die Nutzung zu untersagen. Aber die Wirkung solcher gewerblichen Schutzrechte ist immer auf bestimmte Länder (Territorien) beschränkt, wie zum Beispiel Deutschland oder die EU-Mitgliedstaaten. Deswegen müssen entsprechende Schutzrechte in den gewünschten Ländern angemeldet und registriert werden, um beispielsweise Schutz in ganz Europa oder weltweit zu erlangen. Dabei können internationale Anmeldungen über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) erfolgen.
6. Wie lange laufen Marken und Patentrechte und mit welchem Aufwand?
Die Laufzeit von Patenten beträgt in der Regel 20 Jahre ab dem Anmeldetag, vorausgesetzt, die jährlichen Aufrechterhaltungsgebühren werden bezahlt. Der Aufwand umfasst die anfängliche Recherche und Anmeldung sowie die kontinuierliche Zahlung von Gebühren und die Überwachung möglicher Schutzrechtsverletzungen.
7. Welche Domains darf ich verwenden?
Bei der Auswahl einer Domain sollten Sie vor allem sicherstellen, dass die Domain keine bestehenden Markenrechte oder Namensrechte verletzt. Deswegen sollten Sie von bestehenden Marken-, Unternehmens- oder Produktnamen, aber auch von Namen prominenter Persönlichkeiten Abstand halten. Dabei kann eine gründliche Recherche im Vorfeld helfen, rechtliche Probleme zu vermeiden.
8. Was tue ich, wenn mein Name schon benutzt wird?
Wenn Ihr Name ohne Ihre Zustimmung bereits als Marke oder Domain genutzt wird, können Sie prüfen, ob Sie ein besseres Recht haben als die andere Person. Allerdings gilt grundsätzlich das Prioritätsprinzip („Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“). Gegebenenfalls lassen sich rechtliche Schritte einleiten, um die Nutzung dem Dritten zu untersagen. Dies kann eine Abmahnung oder ein Gerichtsverfahren umfassen.
9. Wie wehre ich mich vor Produktfälschungen?
Um sich gegen Produktfälschungen zu schützen, können Sie Schutzrechte wie Marken oder Designs anmelden. Im Falle einer Verletzung können Sie rechtliche Schritte einleiten, um gegen die Fälscher vorzugehen.
10. Was droht bei eigenen Schutzrechtsverletzungen und wie vermeide ich sie?
Eigene Schutzrechtsverletzungen können zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen führen. Um dies zu vermeiden, sollten Sie vor der Nutzung von Ideen, Designs oder Namen eine gründliche Recherche durchführen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen.
11. Welche Strategien gibt es bei Rechtsstreitigkeiten und welche Kosten kommen auf mich zu?
Bei Rechtsstreitigkeiten sollten Sie eine klare Strategie haben. Diese kann außergerichtliche Verhandlungen, Mediation oder ein Gerichtsverfahren umfassen. Dabei variieren die Kosten je nach Komplexität des Falls und können Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und mögliche Schadenersatzforderungen umfassen. Bei einem Markenrechtsstreit kann ein Gerichtsverfahren schon in erster Instanz leicht an die 10.000 Euro kosten, bei Patentverfahren häufig noch deutlich mehr. Um solche Kostenrisiken zu vermeiden, legen die streitenden Parteien die meisten Auseinandersetzungen außergerichtlich bei, was in der Regel mit Kosten im unteren vierstelligen Bereich verbunden ist. Damit aber eine solche Situation gar nicht erst entsteht, empfiehlt es sich immer, rechtliche Angelegenheiten frühzeitig zu planen und sich professionellen Rat von Experten einzuholen, die diese Probleme lösen können und in ähnlichen Situationen schon oft weitergeholfen haben.
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